Für die Berechnung des Endpreises einer Leistung wird die Anzahl Taxpunkte mit dem aktuellen Taxpunktwert multipliziert. Der Taxpunktwert beträgt im Verkehr mit den Sozialversicherern zur Zeit Fr. 3.10. Dieser Taxpunktwert von Fr. 3.10 basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise vom Juni 1992 und wurde zwischenzeitlich der Teuerung nicht angepasst.
Für Privatpatienten kann der Taxpunktwert vom Zahnarzt je nach Unkostenstrukur der Praxis bis zu einem Wert von Fr. 4.95 frei festgelegt werden. Die meisten Zahnärzte in Liechtenstein verwenden gegenüber den Privatpatienten einen um die zwischenzeitliche Teuerung korrigierten Taxpunktwert, was per Dezember 2008 einen Taxpunktwert von Fr. 3.71 bedeuten würde.
So wird zum Beispiel eine Befundaufnahme (zahnärztliche Untersuchung, Inspektion der Mundhöhle, Anliegen des Patienten, Anamnese) mit 21 Taxpunkten bewertet. Gegenüber den Sozialversicherern werden hier 21 x Fr. 3.10 verrechnet, also Fr. 65.10. Dem Privatpatienten werden hier in etwa Fr. 77.70 abgerechnet werden (Basis Taxpunkt Fr.3.70).
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