Gesellschaft Liechtensteinischer Zahnärzte
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Sozialhilfe
Amt für soziale Hilfe

Bezüger von Sozialhilfe haben in Liechtenstein unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Uebernahme der Zahnbehandlungskosten. Ob ein solcher Anspruch im Einzelfall vorliegt, muss vom Sozialhilfebezüger beim Amt für Soziale Dienste abgeklärt werden.

Beim Amt für Soziale Dienste ist im Voraus ein Kostenvoranschlag des Zahnarztes einzureichen. Durch die Sozialhilfe können nur einfache und zweckmässige Behandlungen finanziert werden. Nachträglich eingereichte Rechnungen werden nicht übernommen.


Kontaktadresse

Amt für Soziale Dienste
Postgebäude

Telefon
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News

ao GV GLZ 2016
05.10.2016

Mittwoch, den 9.11.2016, 19:00 Uhr, Hotel Linde, Schaan