Gesellschaft Liechtensteinischer Zahnärzte
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Tarifsystem
Tarif

Die Zahnärzte in Liechtenstein rechnen ihre Leistungen in der Regel nach dem Schweizerischen Zahnarzttarif ab. In diesem transparenten, von den Sozialpartnern anhand betriebswirtschaftlicher Kiriterien erarbeiteten Tarif sind sämtliche zahnärztliche Leistungen nach ihrem Aufwand aufgelistet. Die einzelnen Leistungen werden mit einer bestimmten Zahl von Taxpunkten bewertet. Zahntechnische Leistungen sind in einem eigenen Tarif zusammengefasst.


Taxpunktwert

Für die Berechnung des Endpreises einer Leistung wird die Anzahl Taxpunkte mit dem aktuellen Taxpunktwert multipliziert. Der Taxpunktwert beträgt im Verkehr mit den Sozialversicherern zur Zeit Fr. 3.10. Dieser Taxpunktwert von Fr. 3.10 basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise vom Juni 1992 und wurde zwischenzeitlich der Teuerung nicht angepasst.

Für Privatpatienten kann der Taxpunktwert vom Zahnarzt je nach Unkostenstrukur der Praxis bis zu einem Wert von Fr. 4.95 frei festgelegt werden. Die meisten Zahnärzte in Liechtenstein verwenden gegenüber den Privatpatienten einen um die zwischenzeitliche Teuerung korrigierten Taxpunktwert, was per Dezember 2008 einen Taxpunktwert von Fr. 3.71 bedeuten würde.

So wird zum Beispiel eine Befundaufnahme (zahnärztliche Untersuchung, Inspektion der Mundhöhle, Anliegen des Patienten, Anamnese) mit 21 Taxpunkten bewertet. Gegenüber den Sozialversicherern werden hier 21 x Fr. 3.10 verrechnet, also Fr. 65.10. Dem Privatpatienten werden hier in etwa Fr. 77.70 abgerechnet werden (Basis Taxpunkt Fr.3.70).


Anzahl Taxpunkte

Im Gegensatz zum Verkehr mit den Sozialversicherern, wo sowohl die Taxpunktzahl wie der Taxpunktwert einer Leistung fix ist, kann gegenüber Privatpatienten die Zahl der Taxpunkte innerhalb eines vorgegebenen Rahmens (vermehrter oder geringerer Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand etc.) variiert werden. Am Beispiel der Untersuchung, die oben mit 21 Taxpunkten bewertet wurde, kann die Taxpunktzahl von 18 bis 24 variiert werden.


Honorarprüfungskommission

Für Prüfung von Honoraren ist die Honorarprüfungskommission der GLZ zuständig.

Honorarprüfungskommission der GLZ



Tarifverfügbarkeit

Der gesamte Tarif umfasst über 500 einzelne Positionen. Eine Kurzfassung, die die wesentlichen Positionen enthält, ist unter www.sso.ch im Kapitel Rechnungen einsehbar. Der gesamte Tarif kann zum Preis von Fr. 35.—bei folgender Adresse bestellt werden:

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA
GL/Dienstabteilungen

6004 Luzern

Aktualisiert am 27.12.2008




 
 
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