Die obligatorische Unfallversicherung ist eine Versicherung für Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer bei der Unfallversicherung anzumelden. Die Versicherungsleistungen werden bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten gewährt.
Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt unter anderem die Kosten für unfallbedingte ambulante Behandlungen beim Zahnarzt.
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